Zur Begebung der Unfallgefahr erinnert die Gemeinde Wohlen AG Liegenschaftseigentümer an Zurückschneiden der Bäume und Sträucher.
Hecke
Eine Frau schneidet ihre Hecke zurück. - Pixabay
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Als Anstösser einer öffentlichen Strasse macht die Gemeinde Wohlen AG auf die Pflege von Bäumen und Sträuchern entlang privater Liegenschaften aufmerksam.

Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen ist die Beeinträchtigung von öffentlichen Strassen und Trottoirs durch Bäume, Äste, Hecken und Sträucher untersagt.

Schutz für Fussgänger, Velofahrer und den motorisierten Verkehr

In das Strassengebiet hineinragende Bäume sind bis auf eine Höhe von 4,5 Metern, ab Fahrbahn gemessen, auszuasten. Bei Gehwegen sind die Bäume und Sträucher bis auf eine Höhe von 2,5 Meter zurückzuschneiden.

Das Gemeindehaus Wohlen bittet, die Bepflanzung bei Ihrer Liegenschaft zu überprüfen und falls sie das öffentliche Strassengebiet beeinträchtigt, in den nächsten Tagen zurückzuschneiden.

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