

Gemeinde Oberbüren informiert über die Anpassung des kantonalen Richtplans

Der St. Galler Richtplan wird jährlich überarbeitet, damit die aktuellen Bedürfnisse zeitgerecht aufgenommen werden können. Seit Ende Mai bis am 15. August 2019 wird der Entwurf der Richtplananpassung 19 öffentlich aufgelegt.
Der Entwurf sieht verschiedene Anpassungen vor. Die wohl wesentlichste Änderung für die Gemeinde Oberbüren ist allerdings erneut die Aktualisierung im Bereich Versorgung und Entsorgung.
Nachdem im Rahmen der Richtplananpassung 18 bereits die Standorte Degenau und Nutzenbuecherwald im Richtplan aufgenommen wurden, soll nun (nebst drei Standorten im Gebiet See-Gaster) auch der Standort Thurhof in die Liste der künftigen Deponiestandorte aufgenommen werden.
Einladung zur Mitwirkung der Bevölkerung
Die Bevölkerung ist eingeladen, an der Anpassung 19 des Richtplans des Kantons St. Gallen mitzuwirken. Der Anpassungsentwurf 19 kann bei der Ratskanzlei Oberbüren (Büro 13) oder auf der Internetseite des Kanton St. Gallens eingesehen werden.
Anregungen sind bis 15. August 2019 schriftlich mit kurzer Begründung an das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation in der Lämmlisbrunnenstrasse 54 in 9001 St. Gallen zu richten.
Im Rahmen der Vernehmlassung wird der Gemeinderat ebenfalls eine entsprechende Stellungnahme vorbereiten.