Im September 2021 finden die Gesamterneuerungswahlen für die kommende Amtsperiode 2022 bis 2025 in Dottikon statt.
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Eine Frau steckt in einem Wahllokal ihren Stimmzettel in eine Wahlrurne. (Symbolbild) - dpa
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Im September 2021 werden die Gesamterneuerungswahlen für die kommende Amtsperiode 2022 – 2025 durchgeführt.

Wie bereits mitgeteilt, stellen sich vom Gemeinderat Roland Polentarutti, Franz Lötscher, Heidi Hegglin und Patrick Keller in ihrer bisherigen Funktion wieder zur Wahl. Mit dem Gemeinderat werden auch die Finanzkommission, die Steuerkommission und die Stimmenzähler (Wahlbüro) an der Urne gewählt.

Austritte und Wiederwahl

Von der Finanzkommission tritt Elvira Wacker nach sechs Amtsjahren nicht mehr zur Wahl an. Erika Scheurer tritt nach zwei vollen Amtsperioden als Stimmenzählerin ebenfalls nicht mehr zur Wahl an. Der Gemeinderat dankt beiden für ihr Engagement zugunsten der Allgemeinheit und die gute Zusammenarbeit.

Zur Wiederwahl angemeldet haben sich bis jetzt Patricia Baur und Markus Meyer für die Finanzkommission, Fabienne Strebel, Daniel Schwarz, Yves Polin und Reto Michel für die Steuerkommission sowie Marc Staubli, François Hauser und Toni Wietlisbach als Stimmenzähler.

Wahlaufstellung

Somit ist je ein Sitz im Gemeinderat, in der Finanzkommission und im Wahlbüro zu besetzen. Wer sich zur Wahl stellen will, kann das Anmeldeformular für den Wahlvorschlag bei der Gemeindekanzlei beziehen oder herunterladen. Das Anmeldeformular mit dem Wahlvorschlag muss von mindestens 10 Stimmberechtigten sowie von der Kandidatin bzw. vom Kandidaten unterzeichnet und bis spätestens am 13. August 2021 um 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.

Vorgehensweise des Wahlbüros

Werden bis zu dieser Frist weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.

Gehen innert dieser fünf Tage keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Bei mehr Angemeldeten als zu vergebende Sitze erfolgt eine Urnenwahl. Ebenso, wenn nicht alle Sitze in stiller Wahl besetzt werden. Die Wahl des Gemeinderates erfolgt in jedem Fall an der Urne wobei im ersten Wahlgang jeder Wahlberechtigte gültige Stimmen erhalten kann.

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