Wie die Gemeinde Dottikon berichtet, behindern Fahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkiert werden, die Winterdienstarbeiten.
Schnee räumen (Symbolbild)
Schnee räumen (Symbolbild) - Keystone
Ad

Fahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkiert werden, behindern die Winterdienstarbeiten und laufen zudem Gefahr, durch die Winterdienstgeräte beschädigt zu werden.

Fahrzeughalter, die über keine Garage verfügen, sollen sich daher während des Winters einen Parkplatz auf privatem Grund und Boden sichern.

Die Schneeräumung in privaten Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte.

Schnee nicht auf die Strasse oder Trottoir ablagern

Das Personal des Werkhofs kann für diese Aufgaben nicht beansprucht werden. Es kommt leider immer wieder vor, dass Schnee von Privatgrundstücken auf die Strasse oder das Trottoir abgelagert wird.

Dieses Vorhaben beeinträchtigt den öffentlichen Strassenverkehr und ist daher unzulässig. Schnee kann auch in grossen Mengen ohne Nachteil in den Gärten abgelagert werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Dottikon