Wie die Gemeinde Hägglingen bekannt gibt, werden vom 1. Dezember 2021 bis 12. Januar 2022 bei allen Verbrauchern die Zählerstände abgelesen.
Das Gemeindehaus in Hägglingen.
Das Gemeindehaus in Hägglingen. - Nau.ch / jpix.ch
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Die Stromzähler der AEW Haushaltskunden werden in der Regel einmal im Jahr abgelesen. Vom 1. Dezember 2021 bis 12. Januar 2022 sind die Zählerableser im AEW Netzgebiet unterwegs.

Die AEW bittet ihre Kunden, den Ablesern den Zugang zu den Zählern zu gewähren. All jene, die ihren Zählerstand selbst ablesen möchten, finden online eine Anleitung und das Meldeformular. Die Stromrechnungen werden ab Mitte Dezember 2021 versendet.

Die Ablesungen werden unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG sowie des Schutzkonzepts der AEW durchgeführt. Die Ableser tragen in Gebäuden immer, auch wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird, eine Schutzmaske.

Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG einhalten

Die AEW bittet ihre Kunden, sich ebenfalls an die Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG zu halten, um sich selber und die Ableser zu schützen. Die Zählerableser können sich auf Wunsch durch einen AEW Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW Leuchtweste gekleidet.

«Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW Ableser nicht ausweisen kann an den AEW Kundenservice telefonisch» rät Marc Ritter, Leiter Geschäftsbereich Energie der AEW Energie AG.

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