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Büttikon: Meldepflicht für Vermieter
Die Gemeinde Büttikon bittet Vermieter, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnergemeinde zu melden.

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Sind sie Vermieter von Wohnräumen in Büttikon? Nach Kantonaler Gesetzgebung (§ 10 Abs. 1 Register- und Meldegesetz, RMG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden.
Die Gemeinde Büttikon bittet deshalb darum, die entsprechende Meldung rechtzeitig per Post oder E-Mail (einwohnerkontrolle@buettikon.ch) vorzunehmen.
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