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Brunegg: Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Der Gemeinderat Brunegg bietet Grundstückeigentümer, überhängende Äste und Hecken bis Mitte August zurückzuschneiden.

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Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen werden ersucht, ihre Hecken, Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Die lichte Höhe muss bei Fahrbahnen 4,50 m und bei Gehwegen 2,50 m betragen.

Hecken, Bäume und Sträucher sind auf die Grenze zurückzuschneiden. Im Bereich von Einmündungen und Ausfahrten ist unbedingt darauf zu achten, dass die Sichtzonen freigehalten werden. Zudem dürfen auch Verkehrssignalisationen, Strassenbzeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen durch Bepflanzungen nicht verdeckt werden.
Das Zurückschneiden muss bis Mitte August 2020 vorgenommen werden. Der Gemeinderat Brunegg hat Roland Suter mit der Kontrolle beauftragt.
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