

Teilrevision im Reglement Förderprogramm Energie Winterthur

Der Kanton Zürich hat im kantonalen Förderprogramm neue Fördermassnahmen im Bereich der Elektromobilität eingeführt.
In den nächsten vier Jahren stellt der Kanton 50 Millionen Franken für die Förderung der Ladeinfrastruktur zur Verfügung.
Da der Stadtrat mit den für das Förderprogramm zur Verfügung stehenden Geldern haushälterisch umgeht und Doppelförderungen ausschliessen will, ist die Fördermassnahme «Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge» aufgehoben worden.
Zusammenschluss zu gemeinsamen Wärmelösungen fördern
Zudem sind die Fördermassnahmen zu Wärmenetzanschlüssen angepasst worden.
Für die Planung eines thermischen Netzes und eines Anschlusses daran sind die Förderbedingungen vereinfacht und präzisiert worden.
Ausserdem ist die Untergrenze der Heizleistung für Förderungen im Bereich der thermischen Energienetze aufgehoben worden, so dass auch kleine Netze gefördert werden können.
Fördermechanismen für Fotovoltaikanlagen geändert
Der Stadtrat möchte die Eigentümerschaft darin unterstützen, möglichst die gesamte Dachfläche für den Bau einer Fotovoltaikanlage zu nutzen.
Deshalb ist die Förderung so angepasst worden, dass alle Fotovoltaikanlagen, die eine Einmalvergütung des Bundes erhalten, ebenfalls vom Förderprogramm Energie Winterthur unterstützt werden.
So werden zum Beispiel neu auch Fotovoltaikanlagen über 30 Kilowattpeak mit hohem Eigenverbrauchsanteil gefördert.
Nicht gefördert werden hingegen alle Fotovoltaikanlagen, für die eine «hohe Einmalvergütung» des Bundes (HEIV) beantragt werden kann.
Teilrevision des Reglements Förderprogramm Energie Winterthur
Mit der Teilrevision des Reglements Förderprogramm Energie Winterthur unterstützt der Stadtrat Hauseigentümerschaft und Firmen darin, die vom Stimmvolk beschlossenen energie- und klimapolitischen Ziele von netto null CO2-Emmissionen bis 2040 zu erreichen.
Das teilrevidierte Reglement tritt per 1. Oktober 2023 in Kraft.