Wie die Stadt Winterthur angibt, plant das Tiefbauamt in den nächsten Jahren rund 200 Haltekanten mit einer Haltekantenhöhe von 22 Zentimetern umzubauen
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Der Busbahnhof in Winterthur. - Nau.ch / Simone Imhof
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Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ist die Stadt als Strasseneigentümerin verpflichtet, die Bushaltestellen und deren Zugänge als Schnittstellen zum öffentlichen Verkehr bis am 31. Dezember 2023 im Rahmen der Verhältnismässigkeit behindertengerecht umzubauen.

Zurzeit sind 15 Prozent der 287 Winterthurer Bushaltekanten für Personen mit Mobilitätsbeschränkungen nicht tauglich, 83 Prozent sind mit Rampe benutzbar und zwei Prozent erfüllen bereits heute die Anforderungen an einen autonomen Einstieg.

Im Rahmen von Strassenbauprojekten wird das Tiefbauamt deshalb in den nächsten Jahren rund hundert Bushaltekanten gemäss den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) als hohe Haltekanten umbauen respektive neu erstellen.

Gleichzeitig wird dadurch der Zugang mit Kinderwagen und Gepäck erleichtert.

Ein Umsetzungskonzept wurde erarbeitet

Im Umsetzungskonzept wurden diejenigen Haltekanten untersucht und priorisiert, die in den nächsten Jahren nicht im Rahmen der obengenannten geplanten Strassenbauprojekte umgebaut werden.

Dabei wurden unter Berücksichtigung der heutigen Benutzbarkeit, der Benutzerfrequenz, der Verhältnismässigkeit und mit Einbezug wichtiger Institutionen für mobilitätseingeschränkte Personen die verbleibenden Haltekanten beurteilt und für die Umsetzung priorisiert.

Dabei zeigte sich, dass – unter anderem aufgrund der vorgeschriebenen, rechtlichen Mitwirkungsverfahren nach Strassengesetz – eine vollumfängliche Erfüllung des BehiG hinsichtlich der Bushaltekanten bis Ende 2023 nicht mehr möglich ist.

Insgesamt plant das Tiefbauamt bis Ende 2028 zwei Drittel der Haltekanten als hohe Haltekanten auszubilden und – wo erforderlich – an die Geometrie der neu verkehrenden Doppelgelenkbusse anzupassen.

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