Seuzach entlässt das Bauernhaus Püntenstrasse 2 aus dem Schutzinventar. Ein Gutachten sah die Anforderungen für eine Unterschutzstellung als nicht erfüllt.
Die Gemeindeverwaltung in Seuzach.
Die Gemeindeverwaltung in Seuzach. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Seuzach berichtet, ist das Vielzweckbauernhaus Püntenstrasse 2 im Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte der Gemeinde enthalten.

Aufgrund von baulichen Tätigkeiten wurde eine Schutzabklärung durchgeführt. Gemäss Gutachten der kantonalen Denkmalpflegekommission vermag das Vielzweckbauernhaus Püntenstrasse 2 die hohen Anforderungen an ein Schutzobjekt nicht zu erfüllen.

Der Gemeinderat verzichtet entsprechend auf die Unterschutzstellung der Liegenschaft und entlässt das Gebäude aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte.

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