Der Gemeinderat hat den beantragten Sonntagsverkauf am 20. Dezember 2020 bewilligt.
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Produkte in einem Einkaufswagen. (Symbolbild) - dpa
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Der Gemeinderat hat den beantragten Sonntagsverkauf am 20. Dezember 2020 bewilligt. An diesem Sonntag können, wenn gewünscht, alle Verkaufsgeschäfte in Wauwil offen halten.

Gestützt auf § 9 Abs. 4 des kantonalen Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes kann der Gemeinderat gestatten, die Verkaufsgeschäfte an zwei Sonntagen im Jahr offen zu halten, wobei ein Sonntag auf den Monat Dezember fallen muss.

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