

Hergiswil: Gesamtrevision noch nicht vom Kanton genehmigt

An der Gemeindeversammlung vom 22. November 2022 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Hergiswil die Gesamtrevision der Ortsplanung inklusive Gewässerraumfestlegung innerhalb der Bauzone beschlossen.
Zonenpläne und Bau- und Zonenreglement bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Genehmigung des Regierungsrates (§ 20 Absatz 1 PBG).
Der Gemeinderat hat im Dezember 2022 alle Unterlagen der Gesamtrevision der Ortsplanung gemäss § 64 des PBG dem Regierungsrat des Kantons Luzerns zur Genehmigung eingereicht.
Es wird gehofft, dass die Genehmigung noch vor den Sommerferien eintrifft. Ein genauer Termin konnte trotz Nachfrage beim Kanton nicht genannt werden.
Gewässerraumfestlegung ausserhalb der Bauzone beschlossen
An der Gemeindeversammlung vom 10. Mai 2023 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Hergiswil die Gewässerraumfestlegung ausserhalb Bauzone beschlossen.
Auch diese Unterlagen werden dem Regierungsrat des Kantons Luzern zur Genehmigung eingereicht.