

Die Gemeinde Schötz gibt Hinweise zur Schneeräumung

Die Tage werden kürzer und die Temperaturen sinken. Somit bereitet sich auch die Gemeinde Schötz auf den bevorstehenden Winter vor.
So soll allen, die öffentliche Strassen und Wege benutzen, bei Schneefall, Eis- und Schneeglätte eine gute Verkehrssicherheit gewährleistet werden können.
Das Werkhofteam und die Paul Hügi GmbH haben die Schneeräumung der einzelnen Strassen und Trottoirs geregelt und aufgeteilt – so soll gewährleistet sein, dass die Strassen schnellstmöglich von Schnee und Eis befreit sind.
Es gilt das Prioritätenprinzip
Für die Kantonsstrassen ist grundsätzlich der Kanton zuständig.
Bei grossem Schneefall muss die Gemeinde bei der zeitlichen Abwicklung des Winterdienstes aber aus Kapazitätsgründen Prioritäten setzen:
An erster Stelle stehen dabei die Kantonsstrassen, an zweiter die Gemeindestrassen, an dritter die Güterstrassen (Hofzufahrten), als viertes die Quartierstrassen, als fünftes Trottoirs und Radwege und zuletzt die öffentlichen Parkplätze.
Schnee darf nicht auf Strassen oder Trottoirs geschoben werden
Bei der Schneeräumung von privaten (Vor-)Plätzen ist zu beachten, dass der Schnee nicht auf öffentliche Strassen und Trottoirs gebracht werden darf.
Dieser Schnee ist ohne Behinderung Dritter (Räumfahrzeuge, Verkehrsteilnehmende et cetera) zu beseitigen.
Es ist ausserdem zu beachten, dass Hydranten nicht mit Schnee zugedeckt werden dürfen, denn diese müssen bei jeder Witterung für die Feuerwehr frei zugänglich und erkennbar sein.
Für Auftaumitteln gelten die gesetzlichen Bestimmungen
Für die Verwendung von Auftaumitteln gelten die Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes.
Bei Fragen oder Unklarheiten steht die Abteilung Bau und Infrastruktur telefonisch zur Verfügung.