

Zuzwil muss den Überbauungsplan Neufeld überarbeiten

Die Wiese von rund 10'700 Quadratmeter entlang der Kirch- und St.Gallerstrasse in Züberwangen ist seit dem Jahr 1969 eingezont.
Vor über zehn Jahren fanden erste Gespräche zwischen den Grundeigentümern und den Behörden statt, wonach die sechs Grundstücke in absehbarer Zeit überbaut werden sollen.
Verschiedene Projektideen wurden mit den Grundeigentümern, dem kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) sowie dem Gemeinderat besprochen und verfeinert.
Öffentliche Auflage der Planerlasse
Die kantonalen Fachstellen prüften die beabsichtigte Umzonung dieses Gebietes von Wohn- und Gewerbezone (WG2) und Gewerbe-Industriezone (GI A) in die Wohnzone W3 sowie den Überbauungsplan.
Danach lagen die Pläne im Sommer 2017 öffentlich auf.
Ein deutliches Resultat
Anschliessend wurde der Teilzonenplan gemäss den gesetzlichen Bestimmungen dem fakultativen Referendum unterstellt.
Weil während der Referendumsfrist die notwendige Anzahl Unterschriften gegen den Teilzonenplan gesammelt wurden, hatten die Stimmberechtigten an der Urne über die Anpassung des Zonenplans zu entscheiden.
Über die Umzonung wurde im März 2018 an der Urne abgestimmt. Das Resultat war deutlich: 73,5 Prozent der Stimmberechtigten legten ein Ja in die Urne.
Es gingen Einsprachen ein
Der Überbauungsplan bezweckte die Erstellung von sieben Wohnbauten mit maximal vier Vollgeschossen, einem Gewerbebau entlang der St.Gallerstrasse sowie den Bau einer Tiefgarage.
Die Erschliessung sollte über die Kirchstrasse erfolgen. Zudem wurde der am Rande des Planungsgebietes fliessende eingedolte Morachbach im Überbauungsplan berücksichtigt.
Während der öffentlichen Auflage des Überbauungsplans gingen Einsprachen ein. Der Gemeinderat wies diese im August 2017 ab.
Gegen diesen Entscheid erhoben verschiedene Einsprecher beim kantonalen Bau- und Umweltdepartement Rekurs.
Morachbach ist kein Gewässer
Während des Rekursverfahrens beantragten die Grundeigentümer um die Durchführung eines Feststellungsverfahrens, dass es sich beim eingedolten Morachbach weder um ein Gewässer im Sinn des kantonalen Gewässernutzungsgesetzes noch um ein solches im Sinn des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes handle.
Unzählige Abklärungen und das Sammeln von Unterlagen aus Archiven als Beweismittel führten dazu, dass das Amt für Wasser und Energie Anfang 2022 entschied, dass es sich beim Morachbach im Bereich des Überbauungsplans an der Kirchstrasse nicht um ein Gewässer im Sinn der Gesetzgebung handelt.
Überbauungsplan muss neu aufgelegt werden
Das Bau- und Umweltdepartement verfügte kürzlich, dass der Überbauungsplan Neufeld auf einem falschen Sachverhalt basiert, weil innerhalb des Planungsgebietes kein Fliessgewässer existiert.
Deshalb ist der Erlass zu überarbeiten. Für den überabeiteten Überbauungsplan wird später das Mitwirkungsverfahren und anschliessend die öffentliche Auflage durchgeführt.