

Wil SG passt Fördertatbestände des Energiefonds an

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21. November 2023 zwei Änderungen der Förderpraxis des Wiler Energiefonds diskutiert.
Ein entsprechender Nachtrag des Vollzugsreglements zum Energiefondsreglement wurde beschlossen und tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Änderungen umfassen insbesondere eine Anpassung beim Fördertatbestand «Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen».
Bau des Fernwärmeverbunds Wil
Am 19. November 2023 wurde der Rahmenkredit für die Projektierung und den Bau des Fernwärmeverbunds Wil vom Wiler Stimmvolk angenommen.
Innerhalb des Fernwärmeperimeters wird in Zukunft Fernwärme als zuverlässige und umweltfreundliche Heizenergie zur Verfügung stehen.
Diese Wärmequelle ist im Vergleich mit anderen Heiztechnologien preislich attraktiv.
Ausserhalb des Fernwärmeperimeters bleiben die Regeln gleich
Für die Übergangszeit vor der Inbetriebnahme des Fernwärmenetzes besteht bei einem nötigen Heizungsersatz die Möglichkeit eines vorgezogenen Fernwärmeanschlusses.
Eine Anpassung der Förderpraxis innerhalb vom Fernwärmeperimeter war deshalb angezeigt.
Die Förderung des Umstiegs von elektrischen oder fossilen Heizungen auf Wärmepumpen wird ausserhalb des Fernwärmeperimeters weiterhin mit den gleichen Bedingungen wie bisher durch den städtischen Energiefonds gefördert.
Einzelprüfung von Wärmepumpen-Gesuchen
Innerhalb des Fernwärmeperimeters erfolgt neu per 1. Januar 2024 eine Einzelprüfung von Wärmepumpen-Gesuchen.
Für Immobilien, bei denen ein Fernwärmeanschluss aufgrund von technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Gründen als sinnvoll erachtet wird, wird keine Förderung für den Umstieg auf Wärmepumpen mehr ausgesprochen.
Die Technischen Betriebe Wil stehen Immobilienbesitzenden zu den Themen Fernwärmeanschluss und Übergangslösungen beratend zur Verfügung.
Solar-Speicherbatterien erhalten keine Förderung mehr
Die zweite vom Stadtrat beschlossene Änderung der Energiefonds-Förderpraxis betrifft Solar-Speicherbatterien.
Die Förderung des Einbaus von Solar-Speicherbatterien in Immobilien mit Geldern aus dem kommunalen Energiefonds wird per 1. Januar 2024 ersatzlos gestrichen.
Alle weiteren Fördermassnahmen des städtischen Energiefonds zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien bleiben mit den gleichen Anforderungen und Fördersätzen bestehen.