Wie die Gemeinde Rickenbach TG berichtet, sind Fahrzeuge während der Winterzeit so zu parkieren, dass die Durchführung des Winterdienstes gewährleistet ist.
Die Wilerstrasse in Richtung Rickenbach.
Die Wilerstrasse in Richtung Rickenbach. - Nau.ch / Simone Imhof
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Frau Holle wird die Gemeinde auch diesen Winter wieder reichlich mit ihrer weissen Winterpracht beschenken.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass es untersagt ist, den Schnee von privaten Plätzen und Zufahrtsstrassen auf öffentliche Trottoirs, Gemeinde- und Kantonsstrassen abzulagern.

Die Fussgänger, Zweirad- und Autofahrer werden es zu schätzen wissen.

Die Durchführung des Winterdienstes muss gewährleistet sein

Während der Winterzeit sind Fahrzeuge zudem so zu parkieren, dass die ordnungsgemässe Durchführung des Winterdienstes gewährleistet ist.

Für allfällige Beschädigungen durch Schneedruck oder Salz lehnt die politische Gemeinde Rickenbach jegliche Haftung ab.

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