Wie die Gemeinde Zuzwil SG informiert, wird die Sanierung der Weierenstrasse aufgrund der Rekurse betroffener Grundeigentümer frühestens 2024 beginnen.
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG).
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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An der Bürgerversammlung 2023 informierte der Gemeindepräsident die Bevölkerung über die Zustimmung des Bau- und Umweltdepartements zum Sanierungsprojekt Weierenstrasse respektive dem Teilstrassenplan.

Ebenso berichtete er, dass mit über vierzig betroffenen Grundeigentümern, von denen eine kleine Landfläche erworben werden muss, auf dem Grundbuchamt die entsprechenden Kaufverträge unterzeichnet wurden.

Mit über zwanzig weiteren Eigentümern schloss die Gemeinde Vereinbarungen für die vorübergehende Landbeanspruchung während der Bauzeit ab.

Der Gemeinderat musste, nachdem diverse Einsprachen im guten Einvernehmen erledigt werden konnten, noch über einzelne Einsprachen entscheiden.

Rekurs gegen Entscheid des Gemeinderats

Drei Grundeigentümer haben nun die Entscheide des Gemeinderates mit Rekurs an den Kanton weitergezogen.

Diese müssen nun durch die höhere Instanz bearbeitet werden. Sobald die Rekurse Rechtskraft erlangen, können die nächsten Schritte in die Wege geleitet werden.

Aus Erfahrung ist bekannt, dass die Bearbeitung der Rekurse einige Zeit beanspruchen wird.

Daraus abgeleitet kann davon ausgegangen werden, dass die Baumaschinen frühestens im Jahr 2024 auffahren.

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