Der Stadtrat setzt das neue Baureglement per 1. Juli 2020 in Kraft. Dieses wurde vom kantonalen Baudepartement genehmigt.
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Das Projekt wurde mit dem Stadtentwicklungskonzept bereits im Jahr 2008 angestossen und betrifft die grundlegende Überarbeitung der eigentümerverbindlichen Planungsinstrumente Zonenplan und Baureglement. Damit einher geht die aufgrund der Gemeindevereinigung von Wil und Bronschhofen erforderliche Zusammenführung der beiden Baureglemente. Der Erlass durch das Stadtparlament erfolgte am 3. März 2016.

Das Verfahren war über Jahre von Rechtsmittelverfahren blockiert. Schliesslich hob das kantonale Baudepartement im Juni 2019 im Rekursverfahren den gesamten neuen Wiler Zonenplan auf.

Dieser Entscheid hat zur Folge, dass mehrere Artikel des neuen Baureglements vom Kanton nicht genehmigt werden konnten und deshalb für einige Zonen die Regelbauvorschriften der bisherigen Baureglemente Wil und Bronschhofen anwendbar bleiben. Betroffen sind die Wohnzonen W1 und W2, die Kernzonen K und die Grünzonen.

Davon abgesehen führt das neue Baureglement zu verschiedenen Anpassungen der Bauvorschriften. Erstmals seit der Gemeindevereinigung mit Bronschhofen per 1. Januar 2013 gilt nun im gesamten Gemeindegebiet der Stadt Wil eine einheitliche Bauordnung. Das neue Baureglement ist unmittelbar anwendbar auf sämtliche noch nicht erledigten Baugesuche. 

Nächste Revision hat bereits begonnen

Bereits beim Inkrafttreten steht indes fest, dass das neue Baureglement kein Werk für die Ewigkeit ist. Aufgrund seiner langen Entstehungsgeschichte basiert es noch auf dem kantonalen Baugesetz von 1972, welches am 1. Oktober 2017 durch das Planungs- und Baugesetz (PBG) ersetzt worden ist.

Die Übergangsbestimmungen des PBG verlangen, dass die Nutzungsplanungen sämtlicher politischen Gemeinden innert zehn Jahren auf das PBG abgestimmt werden müssen. Vorarbeiten dazu haben begonnen. Der anspruchsvolle und umfangreiche Prozess wird mehrere Jahre beanspruchen.

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