Das neue Baureglement der Stadt Wil kann entgegen der Ankündigung nicht am 1. Juli 2020 in Kraft treten.
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Damit gelten auf dem Gebiet der ehemaligen Gemeinde Bronschhofen weiterhin die Vorschriften des Bronschhofer Baureglements von 2012. Auf dem Gebiet der ehemaligen Stadt Wil müssen weiterhin die Vorschriften des Baureglements der Stadt Wil von 1992 angewandt werden. 

Rekursinstanz ist die Regierung des Kantons St. Gallen. Der Stadtrat hofft auf einen baldigen Entscheid, dass das neue vom Stadtparlament verabschiedete Baureglement zeitnah in Kraft treten kann.

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