Wie die Gemeinde Zuzwil SG schreibt, haben vier von zwölf getesteten Verkaufsstellen im Jahr 2023 Alkohol und Zigaretten an Jugendliche verkauft.
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG).
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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In Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz St.Gallen-Appenzell wurden bei insgesamt zwölf Verkaufsstellen die jährlichen Monitoring-Testkäufe durchgeführt.

Die Verkaufsstellen wurden darauf getestet, ob sie die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz beim Alkohol- und Tabakverkauf einhalten.

Auf nationaler Ebene existieren verschiedene gesetzliche Bestimmungen, die auf den Schutz jugendlicher Konsumentinnen und Konsumenten abzielen.

In der Praxis wird das Verbot oft missachtet

Auf kantonaler Ebene ist die Abgabe alkoholischer Getränke im Gastgewerbegesetz geregelt.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass weder Alkohol noch Tabakwaren an unter 16-Jährige und keine Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige verkauft oder abgegeben werden dürfen. In der Praxis wird oft gegen dieses Verbot verstossen.

Aus diesem Grund werden jährlich Testkäufe durchgeführt, um die entsprechenden Verkaufsstellen für das Thema zu sensibilisieren.

Im Jahr 2022 hielten sich 45 Prozent nicht an die gesetzlichen Vorgaben

Im Jahr 2022 waren die Ergebnisse sehr enttäuschend – rund 45 Prozent der getesteten Betriebe haben den Minderjährigen Alkohol oder Tabakwaren verkauft – umso erfreulicher, dass das Ergebnis dieses Jahr wieder etwas besser ist.

Von zwölf getesteten Verkaufsstellen hielten sich vier nicht an die gesetzlichen Vorgaben.

Die restlichen Anbieter verhielten sich korrekt und verkauften den Jugendlichen die verlangten alkoholischen Getränke und Zigaretten nicht.

Sensibilisierung des Verkaufspersonals im Fokus

Für die fehlbar handelnden Betriebe haben die Testkäufe keine strafrechtlichen Konsequenzen. Es steht nicht die Bestrafung, sondern die Sensibilisierung des Verkaufspersonals im Fokus.

Auf das Jahr 2024 ändert sich das Tabakgesetz und es muss davon ausgegangen werden, dass in Zukunft Bussen gesprochen werden können.

Ein Blick zurück

Im Jahr 2019 waren kaum Verstösse zu vermelden.

Während der Coronapandemie und den daraus resultierenden Einschränkungen im Gastrobereich schienen die Anbieter das Thema Jugendschutz etwas aus den Augen verloren zu haben.

Es ist erfreulich, dass dieses Jahr wieder ein «Schritt in die richtige Richtung» gemacht werden konnte.

Die betroffenen Restaurants und Verkaufsstellen wurden informiert

Die Gemeinderatskanzlei informierte die betroffenen Restaurants und Verkaufsstellen über das Ergebnis der Monitoring-Testkäufe.

Zusätzlich wurde erneut darauf hingewiesen, dass die Hinweisschilder, welche über die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche informieren, gut sichtbar anzubringen sind.

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