Wetzikon ZH hat die überarbeiteten AGB der Stadtwerke bezüglich Netznutzung sowie Lieferung von Energie und Wasser genehmigt. Sie gelten ab 1. Mai 2022.
Wetzikon
Im Zentrum der Stadt Wetzikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Wetzikon ZH bekannt gibt, hat die Werkkommission am 8. März 2022 die aktualisierten «Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss, die Netznutzung, die Lieferung von Energie und Wasser sowie für Dienstleistungen» mit Inkraftsetzung per 1. Mai 2022 genehmigt. Diese sind im Internet über die Webseite der Stadtwerke Wetzikon publiziert.

Aktenauflage vom 15. März bis 16. April 2022

Zudem können die Akten vom 15. März bis 16. April 2022 während der Büroöffnungszeiten bei den Stadtwerken Wetzikon, Schellerstrasse 22, eingesehen werden. Im Übrigen ist ein gesondertes Wasserversorgungreglement in Arbeit mit geplanter Inkraftsetzung per Januar 2023.

Einwendungen

Gegen diesen Beschluss kann bis 16. April 2022 beim Stadtrat Wetzikon eine Neubeurteilung des Entscheids beantragt werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

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