Wie die Stadt Wetzikon berichtet, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen und Wegen aufgerufen, Bäume, Sträucher und Hecken ordnungsgemäss zu schneiden.
Die Bahnhofstrasse in Wetzikon (ZH).
Die Bahnhofstrasse in Wetzikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Bäume, Sträucher, Hecken und Pflanzen, deren Astwerk zu weit in Gehwege oder Strassen ragen, behindern die Sicht der Verkehrsteilnehmenden und gefährden Fussgänger sowie Fahrzeuge.

Zudem können die Arbeiten des Strassenunterhalts bei der Reinigung und beim Winterdienst nicht reibungslos ausgeführt werden.

Es ist wichtig, die Bepflanzung an öffentlichen und privaten Strassen und Wegen regelmässig zu stutzen.

Damit ist ein sicheres Durchkommen für alle Verkehrsteilnehmenden gewährleistet.

Das Lichtraummass ist einzuhalten

Die Bepflanzung ist so zurückzuschneiden, dass der Lichtraum in der Höhe im Fahrbahngebiet mindestens 4,5 Meter und im Bereich von Trottoirs, Fuss- und Velowegen mindestens 2,65 Meter beträgt.

Die Stadt Wetzikon behält sich vor, bei Nichteinhalten der einschlägigen Bestimmungen die Grundeigentümer schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen und eine Frist zur Herstellung des ordnungsgemässen Zustands zu setzen.

Der Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern an Strassen und Wegen unterstützt ein sicheres Durchkommen für alle Verkehrsteilnehmenden.

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