Wie die Stadt Wetzikon berichtet, zeigen die durchgeführten Testkäufe, dass nur 4,5 Prozent der Betriebe alkoholische Getränke an Jugendliche verkauften.
Das Stadthaus Wetzikon an einem verschneiten Abend.
Das Stadthaus Wetzikon an einem verschneiten Abend. - Nau.ch / Seraina Boner
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In Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz Zürich führt die Stadtpolizei Wetzikon jährlich Alkoholtestkäufe auf dem Stadtgebiet durch.

Insgesamt 66 Alkoholtestkäufe waren es 2022. Dabei testete die Stadtpolizei 16 Detailhandelsbetriebe und 50 Restaurationsbetriebe.

Als Käufer traten Mädchen und Knaben im Alter von 14 Jahren auf und versuchten verschiedene alkoholische Getränke zu erwerben.

Erfreuliche Bilanz

Das Ergebnis ist erfreulich. Die Bilanz zeigt, dass nur 4,5 Prozent (2021: 22 Prozent, 2020: 15 Prozent) der getesteten Betriebe alkoholische Getränke an Jugendliche verkauften.

Bei den überprüften Detailhandelsbetrieben verstiessen 12,5 Prozent gegen das Alkoholverkaufsverbot.

Bei den Restaurationsbetrieben lag der Anteil deutlich tiefer bei 2,5 Prozent. Die fehlbaren Betriebe erhielten jeweils eine verwaltungsrechtliche Verfügung mit entsprechenden Gebühren.

Sensibilisierung zum Jugendschutz

Im Weiteren wurden alle getesteten Betriebe, die kein Alkohol verkauften, schriftlich von der Stadtpolizei Wetzikon auf ihr vorbildliches Verhalten informiert.

Alle Verkaufsstellen von Alkohol sind für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich.

Bei den Testkäufen geht es darum, das Verkaufspersonal, die Jugendlichen, die Öffentlichkeit und die Eltern auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und die Gefahren des Alkoholmissbrauchs zu sensibilisieren.

Kein Alkoholverkauf an unter 16-Jährige

Deshalb seien auch weitere Alkoholtestkäufe nötig, sagt Mathias Widmer, Kommandant der Stadtpolizei.

«Wie die Praxis zeigt, haben Testkäufe eine positive Wirkung auf das Verkaufspersonal und sensibilisieren nachweislich die Verkaufspraxis.

Es ist wichtig, dass der Jugendschutz beim Verkaufspersonal stets thematisiert wird.»

Der Verkauf von allen alkoholischen Getränken für unter 16-Jährige und der Verkauf von gebrannten Wassern wie Spirituosen, Aperitifs und Alcopops für unter 18-Jährige ist in der Schweiz verboten.

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