

Unterstützung für Selbständige und Kleinunternehmen in Wetzikon

Die aktuelle Situation stellt eine grosse Herausforderung für die Wirtschaft dar. Der Bund und der Kanton Zürich haben umfassende Soforthilfemassnahmen für in Not geratene Unternehmen und Selbständigerwerbende beschlossen.
Die neue Anlaufstelle für finanzielle Soforthilfe der Stadt Wetzikon richtet sich an Selbständige und Kleinunternehmen mit einer Obergrenze von 200 Stellenprozenten, wobei 100 % für den oder die Firmeninhaber/in gedacht sind. In erster Linie sollen Betroffene in Wetzikon die finanziellen Hilfen von Bund und Kanton anfordern.
Kleinunternehmen und Selbständige, die aber nicht weiterkommen, Hilfe oder Orientierung brauchen, unterstützt die Stadt Wetzikon ab kommenden Montag mit einer Anlaufstelle. Die Soforthilfe dient der finanziellen Überbrückung bis die übrigen in Aussicht gestellten Finanzmittel von Bund und Kanton fliessen.
Einen Überblick der Sofortmassnahmen von Bund und Kanton finden Sie auf der Webseite der Stadt Wetzikon. Die Anlaufstelle ist erreichbar unter der Telefonnummer 044 931 32 70 oder via E-Mail über standortfoerderung@wetzikon.ch.