

Totalrevision der Gemeindeordnung geht ins Parlament

Die zentrale gesetzliche Grundlage für die Gemeinden des Kantons Zürich ist das Gemeindegesetz, welches im Jahr 1926 erlassen wurde. Das Gemeindegesetz wurde revidiert und trat per 1. Januar 2018 in Kraft. Die Gemeinden haben in der Folge ihre Gemeindeordnungen per 1. Januar 2022 zu revidieren und dem Gemeindegesetz anzupassen.
Die neue Kantonsverfassung bringt Neuerungen mit sich, die eine Umsetzung im Gemeindegesetz erforderten. Im Weiteren musste das kommunale Haushaltsrecht mit Blick auf die Entwicklungen in der Rechnungslegung neu und umfassend geregelt werden. Auch wies das über 80 Jahre alte Gemeindegesetz verschiedene Mängel auf, die es zu beheben galt. Beispielsweise fehlten notwendige Bestimmungen in den Bereichen der Ausgliederung öffentlicher Aufgaben auf privatrechtlich organisierte Rechtsträger oder der interkommunalen Zusammenarbeit.
Der Stadtrat Wetzikon genehmigte den Antrag und die Weisung für die Totalrevision der Gemeindeordnung und verabschiedete sie zuhanden des Parlaments. Nach der Verabschiedung durch das Parlament wird die Totalrevision der Gemeindeordnung der Wetziker Stimmbevölkerung unterbreitet ehe der Regierungsrat die Gemeindeordnung genehmigen muss.
Wesentliche Änderungen in der Gemeindeordnung
- Die Finanzbefugnisse wurden angepasst. Unter anderem soll der Stadtrat neu die Kompetenz von einmaligen Ausgaben bis 400'000 Franken statt wie bisher bis 250'000 Franken haben.
- Das Kommissionssystem wurde vom Regierungsrat überarbeitet. Folgende neue Kommissionsarten sind vorgesehen: eigenständige, unterstellte und beratende sowie der Ausschuss. Neu soll auch die Sozialbehörde eine dem Stadtrat unterstellte Kommission werden.
Die Kompetenzen sollen aber weitgehend unverändert bleiben. Damit folgt der Stadtrat dem Bestreben, generell unterstellte Fachgremien einzusetzen wie dies auch die beiden neuen Kommissionen – die Werk- und die Umweltkommission – zeigen, die die bisherige Energiekommission ablösen.
- Aufgrund der neuen Organisation in der fusionierten Schule Wetzikon hat sich die Arbeitsauslastung der einzelnen Mitglieder der Schulpflege verringert. Deshalb wird die Anzahl neu von 13 auf neun Mitglieder festgelegt.
- Dem Stadtrat ist es ein Anliegen, den Jugendlichen ein politisches Instrument zur Verfügung zu stellen, sich am politischen Geschehen in Wetzikon zu beteiligen. Mit dem Jugendvorstoss in Form eines Postulats wird ein solches Instrument geschaffen.
- Die neue Gemeindeordnung ist schlanker und leserfreundlicher. Für die Stimmberechtigten und weitere interessierte Dritte werden adressatengerechte Informationen aufbereitet, die umfassend auf verschiedene Themen eingehen.