

Radonmessungen in Schulhäusern und Kinderbetreuungseinrichtungen

Mit der Revision der Strahlenschutzverordnung werden die Bevölkerung und insbesondere Kinder besser vor Radon geschützt. Die bisherigen Grenzwerte wurden von 1'000 Becquerel (Einheit zum Messen einer radioaktiven Substanz) pro Kubikmeter auf 300 gesenkt für die über ein Jahr gemittelte Radonkonzentration in Räumen, in denen sich Personen regelmässig während mehrerer Stunden pro Tag aufhalten.
In diesem Zusammenhang erhielten alle Schulgemeinden, Privatschulen und private Kinderbetreuungseinrichtungen vom Kanton Zürich eine Messaufforderung in den entsprechenden Gebäuden. Die Stadt Wetzikon hat sämtliche Schulhäuser und Kinderbetreuungseinrichtungen messen lassen.
Bei der Messung zeigten sich bei einzelnen Räumen in fünf Gebäuden leicht erhöhte Werte. Die Gebäude also sind nicht gefährdet, es betrifft lediglich die Werte einzelner Räume.
Vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich erhielt die Stadt Wetzikon für die einzelnen Räume entsprechende Fristen für die Sanierung. Bis auf ein Gebäude mit der Sanierungsfrist von 10 Jahren waren alle Gebäude bereits vor der Messung in der konkreten Planung für die Sanierung.
Die minimen Abweichungen zum Grenzwert sind im Toleranzbereich. Für Personen, die sich in diesen Räumen aufhalten, bestand und besteht keine Gesundheitsgefährdung.
Folgende Räume weisen leicht erhöhte Messwerte auf:
- Raum im Erdgeschoss in der Logopädie in Kempten (Sanierungsfrist 3 Jahre, in dieser Zeit wird dort der Dreifachkindergarten gebaut)
- Raum im Untergeschoss in der Berufswahl- und Weiterbildungsschule Zürcher Oberland (BWSZO), Gebäude Orange (Sanierungsfrist 10 Jahre)
- Raum im Untergeschoss des Schulhauses Bachtel (Sanierungsfrist 10 Jahre)
- Raum im Untergeschoss des Schulhauses Bühl Altbau (Sanierungsfrist 30 Jahre)
- Turnhalle im Schulhaus Walenbach (Sanierungsfrist 30 Jahre)