Auf dem Kies- und Schotterplatz im Hüllistein darf künftig nicht mehr parkiert werden.
Gemeinde Rüti ZH
Gemeinde Rüti ZH. - Google Maps
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Seit rund 50 Jahren wird im Hüllistein ein Grundstück, das sich in der Landwirtschaftszone befindet, als Parkplatz genutzt. Im Herbst 2020 hat das Bundesgericht abschliessend festgelegt, dass es sich um eine illegale Baute handle. Die Gemeinde Rüti hat die Eigentümerschaft nun angewiesen, den Platz zurückzubauen und zu rekultivieren.

Auf dem Kies- und Schotterplatz im Hüllistein darf künftig nicht mehr parkiert werden. Zudem muss der Platz wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden. Dies halten das Bundesgericht sowie die Gemeinde Rüti in entsprechenden Entscheiden fest.

Das Grundstück liegt zwischen der Kantonsstrasse Rüti–Rapperswil-Jona und der Oberlandautobahn in der Landwirtschaftszone. Der südliche Teil wurde in den frühen 1970er-Jahren mit Kies und Schotter aufgefüllt und als Abstellfläche für ein Transportunternehmen der Eigentümerschaft sowie von Dritten genutzt. In den frühen 80er-Jahren diente er zudem als Installationsplatz beim Bau der Oberlandautobahn.

Im Laufe der 80er-Jahre wurden dann auch die nördlichen Teile mit Kies und Schotter aufgefüllt. Heute dient das Grundstück unter anderem als Abstellplatz für Wohnmobile und wird bei Veranstaltungen auf den benachbarten Sportanlagen als Ausweich-Parkplatz verwendet.

Erstes Baugesuch für Abstellplatz und Deponie im Jahr 1992

1992 reichte die Eigentümerschaft erstmals ein Baugesuch ein, um den Platz einerseits als Abstellplatz für Baumaschinen, andererseits als Deponie für Wandkies und Findlinge offiziell zu nutzen. Die Baudirektion des Kantons Zürich verweigerte eine Bewilligung mit der Begründung, dass es sich um eine «nicht rechtmässig erstellte Anlage» handle. In der Folge wurde der Platz jedoch weiterhin als Parkierfläche benutzt.

Aufgrund einer Anzeige von einer Privatperson wurde die Eigentümerschaft im Jahr 2016 durch die Gemeinde Rüti aufgefordert, erneut ein Baugesuch einzureichen. Der wiederum negative Entscheid der Baudirektion des Kantons Zürich wurde von den betroffenen Parteien bis ans Bundesgericht weitergezogen. Dieses entschied im vergangenen Herbst abschliessend, dass es sich beim Kies- und Schotterplatz gemäss Bau- und Zonenordnung um eine illegale Baute handle und auch keine Besitzstandsgarantie gelte.

Wiederherstellung zugunsten von Boden- und Umweltschutz

Die Gemeinde Rüti hatte anschliessend abzuwägen, ob der Kies- und Schotterplatz bestehen bleiben darf und lediglich die Nutzung zu untersagen ist, oder ob der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden muss. Mitte April hat die Raumplanungs- und Baukommission der Gemeinde Rüti nach sorgfältiger Prüfung entschieden, den Rückbau anzuordnen.

Sie begründet dies in erster Linie mit der Einhaltung des Bau- und Umweltschutzrechts und dem Anspruch, den Boden und die Umwelt auch für zukünftige Generationen zu schützen. Hinzu kommt, dass die Baute, auch wenn sie toleriert würde, künftig auf keinerlei Art mehr genutzt werden dürfte. Zurückbleiben würde eine Brache ohne Verwendungsmöglichkeit.

Platz muss bis Ende August geräumt werden

Sobald der Entscheid rechtskräftig wird, ist die Eigentümerschaft verpflichtet, ein Projekt für die Wiederherstellung und Rekultivierung des Platzes einzureichen und umzusetzen. Ziel ist es, dass der Boden den Anforderungen der Landwirtschaftszone wieder genügt.

Das Nutzungsverbot des Kies- und Schotterplatzes gilt in jedem Fall ab 30. August 2021. Bis zu diesem Zeitpunkt muss er geräumt werden. Die Sportvereine, die den Platz bisher als zusätzliche Parkierfläche bei Veranstaltungen genutzt haben, sind direkt informiert worden. Die Gemeinde Rüti wird sie bei der Suche nach Alternativen unterstützen.

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