In Wetikon ZH können Vereine während der Vereinstätigkeit die Parkplätze bei den Sportanlagen gebührenfrei nutzen. Auswärtige Vereine müssen eine Gebühr zahlen.
Wetzikon
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Wie die Stadt Wetzikon ZH berichtet, können Wetziker Vereine weiterhin während der Vereinstätigkeit die Parkplätze bei den Sportanlagen gebührenfrei nutzen. Dies hat der Stadtrat Wetzikon im Rahmen des revidierten Gebührentarifs genehmigt.

Die Änderung der Teilrevision tritt per 1. November 2021 in Kraft. Im August 2020 bewilligte das Wetziker Parlament den Kredit für die Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung.

Die Umsetzung ist mittlerweile abgeschlossen und die Parkplätze in Wetzikon werden seit 1. Juli 2021 flächendeckend bewirtschaftet. Im Weiteren verlangte das Parlament eine einheitliche Regelung für alle Vereine.

Basierend auf dem Beschluss vom 21. März 2012 des damaligen Gemeinderats können Wetziker Vereine die städtischen Turnhallen und Singsäle kostenlos mieten.

Der Stadtrat bestätigte den Beschluss erneut und erachtet ihn als richtig

Nach erneuter Überprüfung erachtet der Stadtrat die kostenlosen Turnhallen- und Singsälevermietungen und damit verbunden auch die kostenlose Nutzung der Parkplätze für die Wetziker Vereine weiterhin als richtig und zukunftsträchtig.

Auswärtige Vereine, welche die Wetziker Turnhallen und Singsäle nutzen, bezahlen eine Gebühr für die Nutzung der Anlage. Die Parkplätze können sie aber ebenfalls kostenlos nutzen.

Mit dem Stadtratsbeschluss wird auch der Forderung des Parlaments nach einer einheitlichen Regelung für alle Vereine Rechnung getragen.

Von den gebührenfreien Parkplätzen profitieren aktive Vereinsmitglieder und Funktionäre während den jeweiligen Trainings- und Wettkampfzeiten bei den Turn- und Sportanlagen sowie den Musikproben in den Singsälen der Stadt Wetzikon und beim Parkplatz des Strandbads Auslikon.

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