Die totalrevidierte Gemeindeordnung, welcher die Wetziker Stimmbevölkerung am 13. Juni 2021 deutlich zustimmte, wird per 1. Dezember 2021 in Kraft gesetzt.
Wetzikon
Im Zentrum der Stadt Wetzikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Mit der neuen Gemeindeordnung werden die Kompetenzen von Stadtrat und Parlament sowie die Strukturen von Behörden und Kommissionen zeitgemäss angepasst.

So wird beispielsweise die Schulpflege von 13 auf neun Mitglieder verringert. In einem Artikel gibt es eine Anpassung des Regierungsrats, die in der Gemeindeordnung vermerkt wird.

An der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 stimmten die Stimmberechtigten von Wetzikon der Totalrevision der Gemeindeordnung mit 68 Prozent deutlich zu.

Mit der neuen Gemeindeordnung werden Strukturen und Kompetenzen zeitgemäss angepasst. Zudem wird angestrebt, dass der Stadtrat höhere Beträge in eigener Kompetenz bewilligen (bis 325'000 Franken statt wie bisher bis 250'000 Franken) sowie Grundstücke bis 5'000'000 Franken ohne Zustimmung von Parlament und Stimmbevölkerung erwerben kann.

Die Schulpflege wird von 13 auf 9 Mitglieder verringert

Die Schulpflege wird von 13 auf 9 Mitglieder verringert und ausser der Schulpflege gibt es keine weiteren eigenständigen Kommissionen mehr. Gemeindeordnungen werden im Kanton Zürich vom Regierungsrat genehmigt.

Mit Beschluss vom 6. Oktober 2021 genehmigte der Regierungsrat die Gemeindeordnung mit einer Anpassung. In Art. 9 Ziff. 8 wird bestimmt, dass die Stimmberechtigten an der Urne über den Erwerb von Grundstücken von mehr als 5'000'000 Franken entscheiden.

Gleichzeitig regelt Art. 18 Ziff. 6 ebenfalls unter anderem, dass das Parlament für den Erwerb von Grundstücken von mehr als 5'000'000 Franken zuständig ist. Somit wird zwei verschiedenen Organen die Kompetenz für ein identisches Geschäft zugewiesen.

Die Passagen stehen im Widerspruch zueinander

Die Passagen stehen im Widerspruch zueinander. Es wird dem demokratisch höher legitimierten Organ, der Urne, die Zuständigkeit für den Erwerb von Grundstücken von mehr als 5'000'000 Franken zugewiesen.

Dies entspricht auch dem Willen des Wetziker Parlaments, welches sich intensiv mit dieser Kompetenzzuteilung befasst. Der entsprechende Passus in Art. 18 Ziff. 6 der Gemeindeordnung wurde deshalb vom Regierungsrat von der Genehmigung ausgenommen.

Die totalrevidierte Gemeindeordnung vom 13. Juni 2021 tritt per 1. Dezember 2021 mit der entsprechenden Ergänzung in Kraft.

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