Der Stadtrat Wetzikon hat aufgrund der Entwicklungen rund um das Coronavirus entschieden, dass der Urnengang vom 17. Mai 2020 in Wetzikon ausfällt.
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Der Stadtrat Wetzikon folgt mit diesem Entscheid dem Bundesrat, der am 18. März 2020 beschlossen hat, auf die Durchführung der angeordneten eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten. Unter den gegebenen Umständen ist der politische Meinungsbildungsprozess zu stark eingeschränkt.

Zudem kann die Abstimmungsorganisation aufgrund der behördlichen Vorgaben und Empfehlungen zum Schutz der Bevölkerung bis auf Weiteres nicht gewährleistet werden. Aus diesem Grund hat der Stadtrat entschieden, auch die Abstimmung über die kommunale Vorlage «Kauf des Grundstücks Tannenrain» und die regionale Vorlage «Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon zur Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG» zu verschieben.

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