Der Bundesrat hat weitere Lockerungsschritte im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie beschlossen.
Schwimmbad öffnet am 6. Juni. - Stadt Bischofszell
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Ab Samstag, 6. Juni werden die städtischen Sport- und Mehrzweckhallen, Veranstaltungslokale und Aussenanlagen der Öffentlichkeit wieder vollumfänglich zur Verfügung stehen. Neben den Sportvereinen mit einem wettkampforientierten Trainingsbetrieb, können auch Privatpersonen und Freizeitgruppen ihre Aktivitäten in den Sporthallen und -anlagen wieder wie gewohnt aufnehmen.

Für sämtliche Anlagen gelten verbindliche Schutzkonzepte. Diese werden derzeit an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und anschliessend publiziert. Pro organisierter Nutzergruppe oder Veranstaltung muss eine verantwortliche Person bestimmt werden, welche die Umsetzung im Blickfeld hat.

Schwimmbad öffnet am 6. Juni – Lockerungen auch im Bürgerhof

Erfreulicherweise kann auch die Badi ihren Betrieb mit verschiedenen Schutzmassnahmen am 6. Juni aufnehmen. Wie diese im Detail aussehen und wie sich diese umsetzen lassen, wird derzeit geprüft und in einem Schutzkonzept festgehalten.

Die Stadt hält sich diesbezüglich an die Vorgaben des nationalen Branchenverbandes. Der Jugendtreff am Bleicherweg öffnet seine Tore am Mittwoch, 10. Juni wieder.

Weitere Lockerungen in Bezug auf die Besucherregelungen erfolgen im städtischen Alters- und Pflegeheim Bürgerhof. Die Metallgitter vor dem Gebäude werden aufgehoben.

Beim Wochenmarkt am Samstagvormittag werden künftig wieder mehr Marktfahrer zugelassen. Damit die nötigen Abstände trotzdem eingehalten werden können, wird das Marktgelände in die Marktgasse ausgeweitet.

Ab dem 6. Juni können Veranstaltungen bis maximal 300 Personen wieder stattfinden. Zum heutigen Zeitpunkt ist daher davon auszugehen, dass unter anderem die Bundesfeier am 1. August wie geplant stattfinden kann.

Stadt appelliert an die Eigenverantwortung

Die aktuelle Entwicklung ist erfreulich. Trotzdem ist nach wie vor Umsicht und vorallem Eigenverantwortung geboten. Die durch die Stadt erlassenen Schutzbestimmungen sind durch sämtliche Personen, Organisationen und Veranstalter, welche die öffentliche Infrastruktur in Anspruch nehmen, uneingeschränkt und zu jeder Zeit einzuhalten.

Weiterhin gelten auch die bekannten Distanz- und Hygieneregeln. Jede Einzelne und jeder Einzelne ist gefragt. Nur so kann der Weg aus der Krise – endgültig hin zur Normalität – schnell und möglichst ohne Rückschläge gelingen. Der Stadtrat und die städtischen Betriebe danken für ein eigenverantwortliches Handeln.

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