

Die Stadt Weinfelden will ihren Energiefond anpassen

Die Nachfrage nach Beiträgen aus dem Energiefonds der Stadt Weinfelden ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.
Seit 2015 fördert die Stadt Weinfelden verschiedene Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz.
Die Förderungen betreffen in erster Linie Massnahmen an Gebäuden, umfassen aber auch die Mobilität oder Beratungs-Dienstleistungen.
Der Anhang des Energiefonds-Reglements, in welchem die einzelnen Förderungen definiert sind, wurde wiederholt überarbeitet und erweitert.
Die Zahl der Beitragsgesuche wird immer grosser
Auch dies hat zu einer deutlichen Zunahme der Fördergesuche geführt.
Im ersten Jahr nach in Kraftsetzung des Energiefonds, beziehungsweise des dazugehörigen Reglements, wurden gerade einmal sieben Gesuche eingereicht.
Im Jahr 2022 waren es 71 Beitragsgesuche. Einerseits erfreut sich die Förderung der Stadt Weinfelden grosser Beliebtheit, andererseits sind die Mittel beschränkt: Gemäss Reglement kann der Energiefonds jährlich mit 150'000 Franken geäufnet werden.
Die Fonds-Obergrenze ist reglementarisch auf 250'000 Franken festgelegt.
Eine Warteliste muss geführt werden
Nachdem der Fondsbestand 2017 erstmals die Obergrenze erreichte, schwand der Bestand seit 2020 kontinuierlich.
Nun ist er praktisch ausgeschöpft.
Auch die vom Stadtparlament beschlossenen Zuweisung des Rechnungsgewinns 2022 der Stadt Weinfelden zum Fonds ändert wenig: Es ist absehbar, dass schon bald keine Beiträge mehr ausbezahlt werden können.
Der Anspruch der Gesuchsteller bleibt zwar weiterhin bestehen, allerdings muss eine Warteliste geführt werden.
Private und Firmen müssen längere Zeit auf die Auszahlung der Beiträge warten
Beiträge können somit erst im Folgejahr ausbezahlt werden, wenn der Fonds wieder mit 150'000 Franken geäufnet werden kann.
Für Private und Firmen ist diese Situation unerfreulich – sie müssen allenfalls längere Zeit auf die Auszahlung der zugesicherten Beiträge warten.
Absehbar ist auch, dass sich diese Schieflage des Energiefonds nicht von selbst korrigieren wird.
Energiekommission überprüft mögliche Massnahmen, um den Energiefonds anzupassen
Eine per anfangs 2023 erfolgte Anpassung der Förderungen zeigt zwar Wirkung, es reicht jedoch nicht aus: Die Verpflichtungen der Stadt aus dem Energiefonds entsprechen beinahe dem Doppelten der reglementarischen Obergrenze.
Deshalb überprüft die Energiekommission aktuell mögliche Massnahmen, um den Energiefonds anzupassen.
Je nach gewählter Lösung wird der Stadtrat oder das Stadtparlament darüber zu entscheiden haben.