

Weisslingen reduziert die Kehrichtgebühr

Das Abfallwesen wurde im Verlaufe von 2020 und 2021 auf neue gesetzliche Grundlagen gestellt. Hauptziel war es dabei, dem Verursacherprinzip mehr Rechnung zu tragen.
Im Verlaufe dieser Überarbeitung wurde auch der Gebührenhaushalt (Spezialfinanzierung) analysiert und die Gebühren angepasst sowie dem Preisüberwacher zur Begutachtung vorgelegt.
Kehrichtgebühr wird reduziert
Aufgrund dessen Empfehlung, des hohen Nettobuchwertes des Gebührenhaushaltes und der verschobenen Investitionen (Wertstoffsammelstelle) hat der Gemeinderat entschieden, die Kehrichtgebühr pro 35 Liter Sack von 1.80 Franken auf 1.20 Franken zu reduzieren.
Die Reduktion gilt ab 1. Januar 2022. Alte Sackmarken behalten ihre Gültigkeit und können auch nächstes Jahr benutzt werden. Eine Rückerstattung von zu viel bezahlten Sackgebühren ist aus technischen Gründen nicht möglich.