Wie die Gemeinde Wald ZH mitteilt, müssen die Einwohner ihren Zu-, Um- und Wegzug bei der Gemeindeverwaltung innerhalb einer Frist von 14 Tagen melden.
Umzug
Umzugs-Kartons (Symbolbild) - Pexels
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Die Einwohnerkontrolle der Gemeinde Wald ZH möchte die Einwohner auf die vierzehntägige Meldefrist aufmerksam machen. Zuziehende nach Wald (ZH) haben sich innerhalb von vierzehn Tagen entweder persönlich am Schalter oder auch elektronisch via eUmzug (sofern Voraussetzungen erfüllt) anzumelden.

Für die Aufnahme in das Einwohnerregister benötigt die Gemeindeverwaltung einen Heimatschein und persönlichen Ausweis (Personen mit Schweizer Bürgerrecht), Ausländerausweis und Reisepass/Identitätskarte (Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit), Familienausweis (sofern vorhanden) und/oder Geburtsscheine der Kinder, gegebenenfalls Sorgerechtsnachweise, Wohnungsausweis oder Mietvertrag und Versicherungsnachweis der Krankenversicherung (KVG).

Die Gemeinde Wald (ZH) weist darauf hin, dass je nach Sachverhalt weitere Unterlagen erforderlich sein könnten. Die Gebühr für Erwachsene beträgt 40 Franken. Die Anmeldung von im gleichen Haushalt wohnhaften Minderjährigen ist kostenlos. Bitte beachten, dass die fremdenpolizeilichen Gebühren bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zusätzlich geschuldet sind.

Wegziehende aus Wald ZH melden sich ebenfalls innerhalb von vierzehn Tagen entweder mit einem persönlichen Ausweis und Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung oder aber auch elektronisch via eUmzug (sofern Voraussetzungen erfüllt) ab. Bei einem Wegzug sind keine Gebühren geschuldet.

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