Wie die Gemeinde Wald angibt, werden die Einwohner gebeten, Motorfahrzeuge nicht auf Strassen, Gehwegen sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.
Die Gemeinde Wald ZH.
Die Gemeinde Wald ZH. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Winter hat Einzug gehalten und der Schnee hüllt auch die Gemeinde weiss ein.

Das Winterdienstteam ist bereit, die Schneeräumung auch in diesem Jahr motiviert und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.

An schneereichen Tagen kann der Werkhof die weisse Pracht nicht überall gleichzeitig beseitigen.

Werkhof der Gemeinde räumt die Gemeindestrassen

Die Staatsstrassen werden durch das kantonale Tiefbauamt geräumt. Für die Gemeindestrassen ist der Werkhof der Gemeinde Wald ZH zuständig.

Alle Beteiligten sind dafür besorgt, dass alle Verkehrswege sicher begeh- und befahrbar sind.

Es kann jedoch nicht allen Wünschen gleichzeitig nachgekommen werden, weshalb nicht alle Quartierstrassen, Trottoirs oder Fusswege täglich schon bis morgens um 6 Uhr schnee- oder eisfrei sind.

Schnee auf eigenem Grundstück

Die Schneeräumung in Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte.

Dabei ist es verboten, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern.

Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle oder öffentliche Gewässer geworfen werden.

Eiszapfen sind frühzeitig zu entfernen oder gefährdete Bereiche abzusperren.

Strassen nicht blockieren

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind Motorfahrzeuge nicht auf Strassen, Gehwegen sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.

So können Kosten durch zusätzliche Handarbeiten verhindert werden. Jede Haftung für Schäden an unsachgemäss abgestellten Fahrzeugen wird abgelehnt.

Hydranten müssen auch im Winter sichtbar und für einen allfälligen Löscheinsatz jederzeit zugänglich sein.

Gemäss Strassengesetz haben Grundeigentümer auf ihre Grundstücke verschobenen Schnee zu dulden.

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