

Vollsperrung Oberholzstrasse in Wald ZH für circa 18 Wochen

Die vorübergehende Verkehrsanodnung gilt gemäss der Anwendung von Artikel 3 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe a) der Kantonalen Signalisationsverordnung vom 21. November 2001 und gemäss Weiterdelegationsverfügung Nummer 1075 vom 20. März 2012.
Das Tiefbauamt verfügt
Die 782 Oberholzstrasse, Gemeinde Wald, ist auf dem Teilstück von Kantonsgrenze St. Gallen (Kilometer 3317) bis Hittenbergstrasse (Kilometer 4239) wegen Instandsetzungsarbeiten für den Fahrverkehr gesperrt.
Die Sperre dauert ab 28. März 2022 ab 6 Uhr für circa 18 Wochen (bis circa Ende Juli). Die Verkehrsumleitung erfolgt für den motorisierten Individualverkehr im Gegenverkehr über die Oberholz-, Hüebli-, Sanatorium- und Hittenbergstrasse. Die Radfahrer werden über das Niederholz umgeleitet. Die Fussgänger werden, dem Baufortschritt entsprechend, durch die Baustelle geführt.
Die Signalisation der Strassensperre und der Verkehrsumleitung erfolgt durch den Betriebsleiter
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Artikel 27 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Artikel 90 bestraft.