

Reglement zur Jugendförderung in Fischenthal wird angepasst

Wie die Gemeinde Fischenthal berichtet, unterstützt sie Vereine, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Wohnsitz in der Gemeinde Fischenthal einsetzen, jährlich mit finanziellen Beiträgen.
Die Richtlinien zur Ausrichtung von Jugendförderungsbeiträgen an Vereine vom 9. Mai 2018 legen dafür einheitliche Kriterien für die Bemessung und Ausrichtung fest und regeln das Verfahren.
In Ergänzung zur elterlichen Fürsorge leisten die Vereine einen wichtigen Beitrag zur Förderung, Entwicklung und Integration von Kindern und Jugendlichen.
Die Gemeinde erachtet diese Arbeit als äusserst wertvoll.
Es wurden kleinere Anpassungen vorgenommen
Die aktuellen Richtlinien zur Ausrichtung von Jugendförderungsbeiträgen an Vereine vom 9. Mai 2018 haben sich bisher bewährt und sollen im Grundsatz so weitergeführt werden.
Einige kleinere Anpassungen betreffen den Verfahrensablauf, das Alter der beitragsberechtigten Kinder und Jugendlichen sowie die Umbenennung zu «Reglement».
Die Jugendförderung wird im Bereich Gesellschaft angesiedelt
In den aktuellen Richtlinien wird das Sozialamt als die vom Gemeinderat beauftragte Verwaltungsstelle benannt.
Da die Aufgaben des Sozialamtes per 1. Januar 2022 mittels Dienstleistungsvertrag der Gemeinde Bauma übergeben wurden, wird die Jugendförderung im Bereich Gesellschaft angesiedelt werden.
Die Präsidialabteilung übernimmt den Bereich Gesellschaft.
Altersgrenze für beitragsberechtigte Kinder wurde ausgedehnt
Der Abschnitt sechs «Voraussetzungen Kinder und Jugendliche» soll angepasst werden.
Beitragsberechtigt sollen neu Kinder und Jugendliche von 0 bis zum zurückgelegten 20. Altersjahr sein.
Damit werden neu auch Kinder unter sieben Jahre unterstützt, die aktiv am Vereinsleben teilhaben.
Durch diese Anpassung ist mit einer Kostenerhöhung von jährlich circa 2000 Franken zu rechnen.
Die aktuellen Richtlinien werden zur Vereinheitlichung in Reglement umbenannt.
Das Reglement soll per 1. Mai in Kraft treten
Mit Beschluss vom 21. März 2023 hat der Gemeinderat das Reglement zur Ausrichtung von Jugendförderungsbeiträgen an Vereine genehmigt und, vorbehältlich der Rechtskraft, auf den 1. Mai 2023 in Kraft gesetzt.
Die Akten liegen in der Gemeindeverwaltung während 30 Tagen zur Einsichtnahme auf.