Wie die Gemeinde Weisslingen mitteilt, wurde ab 24. August 2022 die Lockerung des allgemeinen Feuerverbots beschlossen.
Die Ortseinfahrt Richtung Weisslingen.
Die Ortseinfahrt Richtung Weisslingen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat hat auf Antrag des für die Sicherheit zuständigen Gemeinderats Markus Moser die Situation neu beurteilt und die Lockerung des allgemeinen Feuerverbots beschlossen.

Diese gilt ab 24. August 2022 und wurde auf der Webseite der Gemeinde publiziert. Kurz zusammengefasst darf wieder mit Holz, Holzkohle und Kohle gegrillt werden. Alle übrigen kantonale und kommunale Feuerverboten gelten nach wie vor bis auf Widerruf.

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