Es steht eine Gemeindeversammlung der Gemeinde Richterswil im Juni 2021 an.
Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlung (Symbolbild).
Ad

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Richterswil sind eingeladen, am Donnerstag, 3. Juni 2021, 20.00 Uhr, reformierte Kirche Richterswil folgende Geschäfte zu behandeln:

- Jahresrechnung 2020

- Sanierung und Aufstockung der Schulanlage Feld – Photovoltaikanlage mit Stromspeicher

- Einzelinitiative für einen Gemeindebeitrag an die Tennishalle Burgmoos

Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Richterswil wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bür­ger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Gegen diese Anordnung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG), erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Für diese Gemeindeversammlungen besteht ein Covid-19 Schutzkonzept, das unter anderem eine Maskenpflicht vorsieht.

Aktenauflage:

Die behördlichen Anträge liegen während der Schalteröffnungszeiten in der Gemeinderatskanzlei (Seestrasse 19, 3. Stock) zur Einsicht auf.

Ad
Ad