Wie die Gemeinde Gommiswald informiert, ist die Ruhefrist von Grab-Nummern 33 bis 48 aus den Jahren 2004 bis 2007 abgelaufen und sie werden geräumt.
Blick auf die Gemeinde Gommiswald im Kanton St.Gallen.
Blick auf die Gemeinde Gommiswald im Kanton St.Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof
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In Gommiswald werden die Angehörigen der Grab-Nummern 33 bis 48 aus den Jahren 2004 bis 2007 (Urnenwandgräber Nordseite) gebeten, Grabmale, Pflanzen und so weiter, welche sie behalten möchten, bis spätestens 30. September 2022 abzuräumen.

Grabmäler und Pflanzen, die bis zum vorgenannten Termin nicht entfernt werden, fallen danach ins Eigentum der Politischen Gemeinde Gommiswald, welche darüber entschädigungslos verfügen kann. Die Gemeinde Gommiswald lehnt jede Verantwortung und Haftung ab.

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