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Neue Verkehrsanordnung in der Wilderaustrasse in Kaltbrunn
Wie die Gemeinde Kaltbrunn informiert, hat die Wilderaustrasse, Abzweigung Riedenstrasse, eine neue Anordnung. Fahrverbot gilt für Motorwagen und Motorräder.

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Der Gemeinderat wird in Anwendung von Artikel 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr, Artikel 107 der Verordnung über die Strassensignalisation sowie Artikel 21 der Einführungsverordnung zum SVG eine neue Verkehrsanordnung in der Wilderaustrasse einführen.
In der Wilderaustrasse ab der Abzweigung Riedenstrasse wird ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder gesetzt.
Zubringerdienst sowie land- und forstwirtschaftlicher Verkehr sind weiterhin gestattet.
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