

Kaltbrunn reichte Gewässerraum im Entwurf zur Vorprüfung ein

Die eidgenössische Gewässerschutzgesetzgebung verpflichtet die Kantone und Gemeinden zur Ausscheidung der Gewässerräume entlang von Flüssen, Bächen und Seen.
Die Ausscheidung erfolgt in Form eines Sondernutzungsplanes.
Mit dem Gewässerraum-Korridor sollen die natürlichen Funktionen der Gewässer, der Hochwasserschutz und die Gewässernutzung sichergestellt werden.
Herausforderung ist Gewässerraumfestlegung in bebautem Gebiet
Innerhalb des Gewässerraums sind nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen wie zum Beispiel Fuss- und Wanderwege, Flusskraftwerke, Schutzbauten oder Brücken zulässig.
Eine besondere Herausforderung ist die Gewässerraumfestlegung in bebautem Gebiet. Neubauten sind innerhalb des Gewässerraums grundsätzlich nicht zulässig.
Rechtmässig erstellte und bestimmungsgemäss nutzbare Bauten und Anlagen geniessen aber Bestandesgarantie.
Stand der Planung in Kaltbrunn
Die Gemeinde Kaltbrunn wird bei der Festlegung der massgeblichen Abstände durch die Flussbau AG, Zürich (Wasserbau) und die Strittmatter Partner AG, St. Gallen (Raumplanung) begleitet.
Der Gemeinderat ist bestrebt, die Einschränkungen für die betroffenen Grundeigentümer so gering als gesetzlich möglich zu halten.
Die kantonale Vorprüfung läuft und die Öffentlichkeit wird zu gegebener Zeit zur öffentlichen Mitwirkung eingeladen.