Wie die Gemeinde Kaltbrunn berichtet, sind alle Eigentümer aufgerufen, die Wasserstände auf den Anfang August 2022 verschickten Ablesekarten mitzuteilen.
Blick auf Kaltbrunn in der Gemeinde Kaltbrunn im Kanton St. Gallen.
Blick auf Kaltbrunn in der Gemeinde Kaltbrunn im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die jährliche Ablesung der Wassermesser erfolgt im ganzen Versorgungsgebiet durch die Eigentümer und Verwaltungen. Hierzu erhalten die Eigentümer und Verwaltungen Anfang August Ablesekarten per Briefpost und werden aufgefordert, den aktuellen Zählerstand mitzuteilen.

Dazu steht eine briefliche wie auch eine elektronische Variante zur Verfügung. Weitere Instruktionen befinden sich auf der Ablesekarte. Eigentümer und Verwaltungen sind verpflichtet, den Zählerstand zu melden.

Wassermesser werden turnusmässig kontrolliert

Bei ausbleibender Meldung behält sich die Wasserkorporation Kaltbrunn das Recht vor, eine Annahme aufgrund vorausgegangener Zeitperioden in Rechnung zu stellen. In diesem Zusammenhang ausgestellte Rechnungen werden nur unter Verrechnung eines Unkostenbeitrages angepasst.

Alle fünf Jahre wird der Wassermesser durch einen Angestellten der Wasserkorporation kontrolliert und zugleich der Zählerstand aufgenommen.

Zählerableser kommen

Alle Eigentümer und Verwaltungen mit den Abonnementsnummern von 200.000.00 bis 320.005.00 werden keine Ablesekarten erhalten. Betroffen ist das Gemeindegebiet im Bereich der Sonnhalden-, Schönau-, Lohren-, Bahnhof- und Dorfstrasse.

Diese Wassermesser werden turnusgemäss durch einen Angestellten der Wasserkorporation kontrolliert und abgelesen. Ebenso werden ältere Wassermesser durch eine lokale Sanitärfirma ausgetauscht. Auch diese Eigentümer und Verwaltungen erhalten keine Ablesekarten.

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