

Die Energiekosten in Benken SG steigen weiter

Wie jedes Jahr werden per Ende August die neuen Stromtarife berechnet und für das kommende Jahr publiziert.
Wie bereits letztes Jahr müssen leider auch im Jahr 2024 die Preise erhöht werden.
Die Elektrizitätsversorgung Benken setzt weiterhin auf eine strukturierte Beschaffung über drei Jahre und hat bereits frühzeitig langfristige Verträge abgeschlossen.
Dadurch werden die aktuellen Preisausschläge am Energiemarkt für die Benkner Kunden in der Grundversorgung abgefedert, entsprechend wurde der Strom für 2024 bereits in den Jahren 2021/22/23 eingekauft.
Massnahmen für Strommangellage
Der Strompreis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Preis für die Netznutzung, den Zuschlägen für die allgemeinen Systemdienstleistungen (SDL), dem Netzzuschlag gemäss Artikel 35 EnG und der Abgabe für die Gemeinde.
In Zusammenhang mit einer möglichen Strommangellage hat der Bund verschiedene Massnahmen beschlossen.
Mit der im Jahr 2024 neu anfallenden Abgabe für die Winterstromreserve werden diese Massnahmen finanziert.
Energiepreise ab 2024
Die Elektrizitätsversorgung Benken bietet ihren Kunden (Bezug bis 50'000 Kilowattstunden) verschiedene Energieprodukte an.
Das Standardprodukt «Premium» aus 100 Prozent erneuerbaren Energien aus der Schweiz wird ab 2024 aufgrund weiterhin hoher Beschaffungspreise um rund 21 Prozent teurer.
Zusätzlich zum Standardprodukt können Kunden, welche eine Elektro – oder Wärmepumpenheizung mit Spitzensperrung im Einsatz haben, das Produkt «Wärme» wählen.
Der Tarif für dieses Produkt steigt ebenfalls um rund 21 Prozent.
Preise für Netznutzung, SDL und Abgaben
Höhere Preise der Vorlieferanten führen dazu, dass die Preise für die Netznutzung ebenfalls erhöht werden müssen.
Die Systemdienstleistungen (SDL) werden 2024 von der Swissgrid von 0,46 auf 0,75 Rappen pro Kilowattstunde erhöht.
Swissgrid ist die nationale Netzgesellschaft und verantwortet den sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Betrieb des Schweizer Höchstspannungsnetzes.
Wie oben erwähnt, erhebt der Bund ab 2024 für eine Winterstromreserve zusätzlich 1,20 Rappen pro Kilowattstunde.
Tarif Rücklieferung
Die Abgaben Netzzuschlag gemäss Artikel 35 EnG und die Abgaben an die Gemeinde bleiben unverändert.
Die Tarife für die Rücklieferungen von Energieerzeugungsanlagen bis 100 Kilowatt-Peak sind an die Beschaffungskosten gekoppelt.
Deshalb erhöhen sich diese im nächsten Jahr bei Normaltarif T1 auf 15 Rappen pro Kilowattstunde und bei Niedertarif T2 auf 15 Rappen pro Kilowattstunde.
Detaillierte Informationen zu den Strompreisen und Rücklieferungen sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.