

Schwerzenbach: Moderates Wachstum ermöglichen und steuern

Schwerzenbach wächst – mehr Einwohnerinnen und Einwohner, mehr Arbeitsplätze, aber auch mehr Siedlung- und Freiraumqualität. Diese Entwicklungen stellen hohe Anforderungen an die künftige Raum- und Verkehrsplanung.
Die bestehende Bau- und Zonenordnung (BZO) ist mittlerweile über 20 Jahre alt und wird den gegenwärtigen Anforderungen an die räumliche Entwicklung der Gemeinde Schwerzenbach nicht mehr gerecht. Ausgehend von der Vertiefungsstudie 2018 über die Entwicklungsmöglichkeiten im Perimeter rund um den Bahnhof Schwerzenbach hat der Gemeinderat die Revision der Ortsplanung zügig an die Hand genommen.
Bis 2019 wurde das kommunale Raumentwicklungskonzept (REK) und das Gesamtverkehrskonzept (GVK) erarbeitet. Im Anschluss daran wurden die Arbeiten am kommunalen Richtplan Verkehr und an der Revision der Bau- und Zonenordnung aufgenommen. Dem Gemeinderat ist die Mitwirkung über das ganze Planungsverfahren hinweg ein grosses Anliegen. Im sogenannten Begleitgremium wirken Anwohnergruppen, Vereine, Parteien, Interessenorganisationen sowie Eigentümer*innen mit. Die breite Öffentlichkeit wird über die öffentlichen Forumsveranstaltungen einbezogen.
Aufgrund der COVID-Pandemie konnte seit Frühjahr 2020 die breite Bevölkerung nur noch punktuell über die Planungen informiert werden. Hingegen konnte der Austausch im Begleitgremium in physischer und digitaler Form fortgesetzt werden.
Die Vorlagen werden schrittweise der Gemeindeversammlung vorgelegt – im Juni 2021 der Verkehrsrichtplan und die Parkplatzverordnung, im April 2022 die revidierte Bau- und Zonenordnung. Der Gemeinderat informiert deshalb in den nächsten Wochen und Monaten laufend über die Inhalte und Absichten der Ortsplanungsrevision.
Verkehrsrichtplan, Parkplatzverordnung und MAG im Juni 2021 an der Gemeindeversammlung
Der kommunale Richtplan Verkehr und die Parkplatzverordnung wurden im letzten November und Januar öffentlich aufgelegt. Neben den Erkenntnissen aus den Mitwirkungsveranstaltungen sind auch weitere Anliegen aufgenommen worden. Am 18. Juni 2021 stimmt Gemeindeversammlung darüber ab.
Im Zentrum stehen Massnahmen, mit denen die künftige Mobilität in der Gemeinde Schwerzenbach nachhaltig zu bewältigt ist. Schwerzenbach verfügt über beste Voraussetzungen, damit die zusätzliche Nachfrage nach Mobilität grundsätzlich vom öffentlichen Verkehr sowie vom Fuss- und Veloverkehr aufgenommen wird.
Die BZO schafft zudem die Grundlage für den Mehrwertausgleich. Mit dem kantonalen Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) erhält die Gemeinde die Möglichkeit, eine Abgabe auf den Mehrwert von Um- und Aufzonungen zu erheben, um die damit verbundenen öffentlichen Aufgaben zu finanzieren. Der Entscheid über diesen Teilaspekt der BZO-Revision wird vorgezogen, damit die Frage beim Entscheid über die BZO geklärt ist. 2
Mitwirkung an Bau- und Zonenordnung läuft weiter
Die revidierte BZO stellt die Weichen für die langfristige Siedlungs- und Freiraumentwicklung. Der Auftrag zur Revision der Bau- und Zonenordnung kommt aus dem kantonalen Richtplan. Mit der neuen BZO ermöglicht die Gemeinde mehr Wohnraum und mehr qualitativ hochwertige Arbeitsplätze rund um den Bahnhof. Durch die Aufzonungen entlang des Bahnkorridors bleibt im Gegenzug der Charakter der übrigen Wohnquartiere weitgehend erhalten.
Im unmittelbaren Umfeld des Bahnhofs wird die dichtere Bebauung zu einer Aufwertung des öffentlichen Raums als attraktives Dorfzentrum führen – ein Ort, wo man sich trifft, einkauft und vom Bus oder Velo auf die Bahn umsteigt.
Die öffentliche Mitwirkung zur BZO ist im Gegensatz zum Verkehrsrichtplan noch nicht abgeschlossen. Im September 2021 und im Februar 2022 sind zwei öffentliche Forumsveranstaltungen geplant. Dazwischen findet die öffentliche Auflage statt. Die Gemeindeversammlung ist im April 2022 vorgesehen.
Gemeinde informiert weiter
Beides, der kommunale Verkehrsrichtplan und die revidierte Bau- und Zonenordnung, sind unabdingbar, damit sich die Gemeinde in geordneten Bahnen über die nächsten 20 Jahre massvoll entwickeln kann. Die BZO setzt den Rahmen. Die räumlichen und baulichen Qualitäten sowie die Anforderungen an die Wohnlichkeit und an soziale Kriterien werden über die in der BZO festgesetzte Gestaltungsplanpflicht gesichert.
Um dem Informationsbedarf bei diesen zukunftsweisenden Entscheidungen gerecht zu werden, gilt es in den nächsten Wochen und Monaten die verschiedenen Aspekte der Ortsplanungsrevision im Detail darzustellen und zu erklären.
Bis zur Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2021 werden der kommunale Richtplan Verkehr, die Parkplatzverordnung sowie die Teilrevision zur Mehrwertabgabe erläutert. Im Herbst werden die zentralen Stossrichtungen der revidierten Bau- und Zonenordnung beleuchtet – einerseits an zwei öffentlichen Forumsveranstaltungen, andererseits über verschiedene Informationskanäle.