Mönchaltorf unterstützt die Auflösung des Zweckverbandes Spital Uster und die Umwandlung in die Spital Uster AG an der Urnenabstimmung vom 15. Mai 2022.
spital uster
Das Spital Uster. - Nau.ch / Manuel Walser
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Wie die Gemeinde Mönchaltorf berichtet, empfiehlt er den Stimmberechtigten der Gemeinde Mönchaltorf, der geplanten Umwandlung der Trägerschaft des Spitals Uster in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft, das heisst die Auflösung des Zweckverbandes Spital Uster und dem Beitritt von Mönchaltorf zum Interkommunalen Vertrag (Umwandlung) an der Urnenabstimmung vom 15. Mai 2022 zuzustimmen.

Der Gemeinderat Mönchaltorf nahm von der definitiven Form des Antrags und des Beleuchtenden Berichts für die Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 sowie dem Interkommunalen Vertrag (Umwandlung) befürwortend Kenntnis.

Er nahm zudem davon Kenntnis, dass der bisherige Kapitalanteil der Gemeinde Mönchaltorf 730‘000 Franken (gerundet) beträgt und bei einer Umwandlung in ein Aktienkapital von 730‘000 Franken (3.65 Prozent des gesamten Aktienkapitals von 20‘000‘000 Franken) umgewandelt werden soll.

Flexible Gestaltung

Die Situation im Gesundheitswesen ist – nicht erst jetzt – sehr kompetitiv und verändert sich schnell. Der Gemeinderat Mönchaltorf kann nachvollziehen, dass durch die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft das Spital Uster als Organisation flexibler gestaltbar ist.

Die Entscheidungswege auf der strategischen und operativen Ebene sind kurz, die unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten vielfältig. Gleichwohl sind die Kompetenzen der Aktionäre (die Zweckverbandsgemeinden) weitreichend.

Unter anderem wählen und entlassen diese die strategische Führung des Unternehmens, bestimmen den Unternehmungszweck und legen die Statuten fest. Die Überlegungen, welche den Verwaltungsrat zu einer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft bewegen, scheinen dem Gemeinderat Mönchaltorf plausibel und richtig.

Keine Nachteile festgestellt

In der Gesamtabwägung ist der Gemeinderat überzeugt, dass eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft keine Nachteile nach sich ziehen. Mit dem Interkommunalen Vertrag ist sichergestellt, dass weiterhin die öffentliche Hand jetzt und in Zukunft die Ausrichtung der Gesundheitsversorgung in der Region massgeblich bestimmt.

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