Die Gemeinde Greifensee informiert, dass die Baudirektion des Kantons Zürich die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung zum Wertausgleich genehmigt hat.
Der Greifensee im Bezirk Uster.
Der Greifensee im Bezirk Uster. - Nau.ch / Manuel Walser
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Die Gemeinde Greifensee berichtet, dass die Baudirektion des Kantons Zürich, ARE, mit Verfügung Nummer 0153/22 vom 9. Mai 2022 die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung "kommunaler Mehrwertausgleich", welche die Gemeindeversammlung Greifensee mit Beschluss vom 8. Dezember 2021 festgesetzt hat, genehmigt hat.

Die Unterlagen liegen vom 19. Mai bis 20. Juni 2022 während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Greifensee, Abteilung Hoch- und Tiefbau oder unter der Webseite der Gemeinde auf. Gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind so weit möglich beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

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