Der private Gestaltungsplan «Frohheim», Wageren, Uster wird vor der Festsetzung öffentlich aufgelegt (§ 7 PBG).
Uster
Stadthaus Uster. (Symbolbild) - Keystone
Ad

Der private Gestaltungsplan «Frohheim», Wageren, Uster, samt städtebaulichem Ver­trag und Anpassung des Zonenplanes im Gestaltungsplanperimeter werden vor ihrer Festsetzung öffentlich aufgelegt (§ 7 PBG). Die Akten liegen ab Freitag, 24. Juli 2020, während 60 Tagen in der Stadt Uster, Stadtraum und Natur, 3. Stock, Ober­landstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf.

Während der Auflagefrist kann jedermann zu dieser Vorlage Einwendungen erheben. Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie sind schriftlich an die Stadt Uster, Stadtraum und Natur, Oberlandstrasse 78, Postfach, 8610 Uster, einzureichen.

Über die nicht berücksichtigten Einwendun­gen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden. Hernach stehen die Pläne und die Stellungnahme zu den nicht berücksich­tigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Natur