Wie die Gemeinde Greifensee mitteilt, wird seit Oktober 2021 für die Nutzung des Häckseldienstes eine Grundgebühr von 50 Franken erhoben.
Der Greifensee im Bezirk Uster.
Der Greifensee im Bezirk Uster. - Nau.ch / Manuel Walser
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Am 7. Oktober 2021 informierte der Gemeinderat darüber, dass neu für die Nutzung des Häckseldienstes eine Grundgebühr von 50 Franken erhoben wird. Zudem wird ab einem Arbeitsaufwand von 30 Minuten zusätzlich pro angebrochene Viertelstunde eine Gebühr von 25 Franken erhoben.

Gegen diese Anpassung wurde Rekurs erhoben. Während des Rekursverfahrens wurde festgestellt, dass die Bedingungen für die weiterhin kostenlose Nutzung der Grüngutabfuhr nicht im Detail bekannt waren. Deshalb hier eine kurze Erläuterung.

Der Zweck des Häckseldienstes ist es, dass das Häckselgut anschliessend im eigenen Garten wiederverwendet werden kann. Wird dies nicht gewünscht, kann der Gartenabraum auch gebündelt der Grüngutabfuhr mitgegeben werden, diese ist ebenfalls gratis.

Einführung der neuen Gebühr

Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass in vielen Fällen der Gartenabraum ungebündelt für den Häckseldienst an die Strasse gestellt wurde, da dies einfacher und bequemer war.

Für die Organisation des Häckseldienstes entsteht allerdings ein grosser Aufwand für die Gemeinde. Zudem verursacht er Kosten von jährlich circa 10'000 Franken bis 15'000 Franken und der Grossteil des Häckselguts muss trotzdem abgeführt werden und wird nicht für den Eigenverbrauch genutzt.

Aufgrund dieser Erkenntnisse sollte die Einführung der neuen Gebühr den Anreiz schaffen, die kostenlose Grüngutabfuhr anstatt des Häckseldienstes zu nutzen. Dieser soll nur in Anspruch genommen werden, wenn das Häckselgut vom Auftraggeber wiederverwendet wird.

Für die Entsorgung des Gartenabraums werden weiterhin zwei Varianten angeboten

Zudem wurde die Höhe der neuen Gebühr absichtlich nicht kostendeckend vorgesehen, sondern lediglich im Sinne einer Unkostenbeteiligung. Somit wird der Häckseldienst auch mit der neuen Gebühr noch teilsubventioniert.

Via Häckseldienst (zukünftig gebührenpflichtig) mit Anmeldung bis am Mittwoch vor der Sammlung. Via Grüngutabfuhr (gratis) entweder im Container oder mittels einer Hanfschnur gebündelt bereitstellen. Loses Material wird nicht mitgenommen.

Bei der Entsorgung im Container dürfen keine Äste, Sträucher etc. aus dem Container herausragen. Der Container kann sonst nicht gekippt und das Entsorgungsgut nicht mitgenommen werden.

Wenn der Gartenabraum mit einer Hanfschnur gebündelt wird, ist darauf zu achten, dass die Bündel maximal 1,50 Meter lang und nicht schwerer als 20 kg sind sowie einen Durchmesser von maximal 30 Zentimeter nicht überschreiten.

Diese Bedingungen werden künftig auch im Abfallkalender ab 2023 übersichtlich aufgezeigt.

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