Das Bundesgericht begründet seinen Entscheid mit unzureichender Interessensabwägung und unzureichendem Schutz des Ortsbildes.
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Das Spital Uster. - Nau.ch / Manuel Walser
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Das Bundesgericht hat den Gestaltungsplan des Spitals Uster aufgehoben. Grund seien eine unzureichende Interessenabwägung und ein unzureichender Schutz des Ortsbildes. Der Ustermer Stadtrat nimmt den Entscheid «mit Überraschung» zur Kenntnis.

Mit der Baudirektion, dem Baurekursgericht und dem Verwaltungsgericht hätte drei kantonale Instanzen zuvor den nun kritisierten Sachverhalt anders beurteilt, teilte der Stadtrat am Mittwoch, 13. April 2022, mit. Der Kanton habe Uster aus Sicht des Ortsbilds sogar eine sehr sorgfältige und umsichtige Vorgehensweise attestiert.

Das sich aktuell im Bau befindliche Rettungsgebäude ist nicht betroffen

Der Entscheid des Bundesgerichts sei diese Woche bei der Stadt eingegangen, heisst es in der Mitteilung. Nun gelte nicht mehr der 2016 an der Urne angenommene Gestaltungsplan, sondern die vormalige baurechtliche Ordnung.

Das Neubauprojekt «Vrenelisgärtli» könne damit nicht mehr realisiert werden. Das sich aktuell im Bau befindliche Rettungsgebäude sei vom Entscheid nicht betroffen.

Im November hatte das Bundesgericht eine Beschwerde gegen das Rettungsgebäude durch Anwohnende abgewiesen.

Es bestehe auch kein Zusammenhang zwischen dem Gestaltungsplan und der Abstimmung vom 15. Mai, heisst es in der Mitteilung vom Mittwoch, 13. April 2022. Bei der Abstimmung gehe es um die Rechtsformänderung für den Zweckverband Spital Uster.

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